Die Eltern-Baby-Kurse ZusammenWachsen sowie die Eltern-Kind-Kurse starten 3x im Jahr und finden wöchentlich statt. Wir versuchen die Gruppen möglichst altershomogen zusammen zu stellen. Ein internes Rückmeldeverfahren ermöglicht ein Zusammenbleiben bestehender Kursgruppen. Möchten Sie sich neu zu unseren Kursgruppen anmelden, ist dies ab den Terminen für Neuanmeldungen möglich. Rechtzeitig vor diesen Anmeldeterminen werden die neu angelegten Kurse bzw. freien Plätze in bestehenden Kursgruppen auf unserer Website veröffentlicht. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unser Anmeldebüro (Tel. 0251/392908-0). Bei Eltern-Kind-Gruppen mit weniger als 8 Teilnehmer:innen kann nach Rücksprache mit Ihnen eine Erhöhung der Kursgebühr erfolgen. Pro Kursphase können Materialkosten von ca. 3,50 € entstehen, die von der Kursleiterin eingesammelt werden.
Elternstart NRW- und Eltern-Baby-Kurse:
Kursphase 2 (2. Quartal 2024)
Neuanmeldung ab Di. 05.03.2024
Kursphase 3 (2. Halbjahr 2024)
Neuanmeldung ab Di. 18.06.2024
Sie besuchen einen fortlaufenden Kurs Mit Kindern leben? Dann erhalten Sie beim ersten Kurstermin von Ihrer Kursleiter:in einen Gutschein zum kostenfreien Besuch eines Familien-Themenabends aus dem Fachbereich Erziehung und Beziehung. Viele der Themen werden Sie jetzt beschäftigen: Rund um Entwicklung des Kindes und Erziehung, Kinderernährung, -gesundheit und -betreuung, rund ums Elternsein sowie Themen für Eltern von Schulkindern und Jugendlichen. Er gilt nur für das laufende Kalenderjahr. Bitte beachten Sie, dass bei Kochkursen die Lebensmittelumlage kein Bestandteil des Gutscheins ist.
Qualifizierung zum Verfahrensbeistand §158 FamFG
Status | Anmeldung auf Warteliste |
Kursnr. | 2405-5000 |
Beginn | Fr., 10.05.2024, 16:00 - 20:00 Uhr |
Dauer | 12 Termine |
Kursort | Anna-Krückmann-Haus/Nähraum |
Gebühr | 1495,00 € |
Teilnehmer | 18 - 20 |
Kursbeschreibung
Verfahrensbeistände vertreten den Willen und die Interessen des Kindes in strittigen Familiengerichtsverfahren. Sie werden von den Richter:innen eingesetzt. In der praktischen Tätigkeit beinhaltet das:- Kontaktaufnahme zum Kind
- Entwicklung des Kindeswillen und Feststellung der Kindesinteressen
- Vertretung und Begleitung des Kindes im Gerichtsverfahren
- Gespräch mit Eltern und Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung.
Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Richter:innen. Die Tätigkeit wird honoriert mit einer Fallpauschale von 350 € bzw. 550 € pro Kind und Rechtszug. Die Fortbildung qualifiziert zur Übernahme dieser Aufgabe.
In Zusammenarbeit mit dem "Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandschaft" (www.institut-verfahrensbeistand.de). Bitte laden Sie hier die Seminarunterlagen herunter und beachten Sie die Teilnahmevoraussetzungen. Abweichend von den AGB des AKH Münster ist eine kostenfreie Abmeldung von dieser Qualifizierung bis zu 20 Tagen vor Kursbeginn möglich. Für Abmeldungen, die nach dem 19. April 2024 erfolgen, muss die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt werden.
Die Weiterbildung umfasst 102 Unterrichtsstunden: 6 Kompaktseminare (freitags 16.00 - 20.00 Uhr / samstags 9.30 - 17.00 Uhr) und 3 Tagestreffen (je 2,5 Ustd.), die im Kurs terminiert werden.
AKH/Nähraum
Friedensstr. 548145 Münster
Kurse des Dozenten
Elisabeth Wulft
Qualifikationen:
Dipl. Pädagogin, Supervisorin DGSv, Psychodramatikerin DFP, Lehrkraft für Soziale Arbeit an der Universität Vechta